Organisation
Hier finden Sie die aktuellen Regelungen zur Absenzenordnung und zum Urlaubsreglement der Schule Augst. Klare Richtlinien für einen reibungslosen Schulalltag – informieren Sie sich bequem online!
Veranstaltungen
18.12.24 – Weihnachtssingen im Ehingerhof
Das traditionelle Weihnachtssingen der VPA, zusammen mit der Schule Augst, findet…Weihnachtsferien 2024
Die nächsten Schulferien im Kanton Basel-Landschaft sind die Weihnachtsferien, die…Fasnachtsferien 2025
Die Fasnachtsferien finden 2025 vom Samstag, 1. März bis zum…
Absenzenordnung und Urlaubsreglement
Grundlage : BG §64, §69, §82f sowie VO zum BG §55, §65n und Schulprogramm Augst
Urlaubsgesuche
Ein Urlaubsgesuch muss mindestens vier Wochen im Voraus mit dem Formular «Urlaubsgesuch» eingereicht werden. Wird ein solches Urlaubsgesuch bewilligt, hat die Schulleitung/der Schulrat das Recht, für den bezogenen Urlaub entsprechendes Jokertage-Guthaben des Kindes zu streichen.
Für die Beurteilung des Urlaubsgesuches werden folgende Punkte mit einbezogen:
die Bedeutung des Anlasses für das Schulkind
die Anzahl der Urlaubstage im einzelnen Fall und insgesamt
die Möglichkeit, den verpassten Unterrichtsstoff nachzuholen
Bewilligungsinstanzen / Einreichungsfristen bei Urlaubsgesuchen:
bis zu 1 Tag Urlaub: Klassenlehrkraft – Spätestens 2 Tage vor Urlaubsantritt
bis zu 2 Wochen Urlaub: Schulleitung – Spätestens 4 Wochen vor Urlaubsantritt
mehr als 2 Wochen Urlaub: Schulrat – Spätestens 6 Wochen vor Urlaubsantritt
Urlaubsgesuch herunterladen
Jokertage
Jokertage sind Urlaubstage, die kurzfristig und unkompliziert, einzeln oder kumuliert bezogen werden können.
Im Kindergarten hat jedes Kind 5 Jokertage pro Schuljahr zur Verfügung. Diese Jokertage verfallen am Ende der Kindergartenzeit.
In der Schule verfügt jedes Schulkind über 2 Jokertage pro Schuljahr. Diese können individuell bezogen und auch kumuliert werden. Jokertage reichen Sie bitte mindestens drei Schultage vorher bei der Klassenlehrperson (via Klapp-App oder via Formular) ein.
Unter besonderen Umständen können Jokerhalbtage/Urlaubsgesuche von der Schule verwehrt werden (bei besonderen Klassen- oder Schulanlässen; wenn aufgrund des Leistungsbildes oder häufiger Absenzen eine weitere Absenz nicht zu verantworten ist; bei Ordnungswidrigkeiten bei früheren Bezügen von Jokerhalbtagen).
Download: Jokertage
Beschwerderecht
Bei abschlägigem Bescheid der Bewilligungsinstanz besteht, mit Ausnahme der Jokertageregelung, ein Beschwerderecht bei der nächsthöheren Instanz. Wir weisen darauf hin, dass das Urlaubsreglement im Kindergarten genau so konsequent wie in der Primarschule gehandhabt wird.
An Kindergarten und Primarschule unterrichten wir am Morgen im Rahmen der Blockzeiten: Alle Kinder haben jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Schule. Im Kindergarten besteht eine halbe Stunde „Eingangszeit“. Der offizielle Unterricht beginnt um 08:30 Uhr. Der Nachmittagsunterricht wird entsprechend der kantonalen Vorgaben zur Stundentafel individuell ausgestaltet. Bei Projekttagen beziehungsweise bei Projektanlässen kann vom Stundenplan abgewichen werden. Es wird jeweils frühzeitig informiert.
Bei einer Schulkinderzahl unter 13 Kindern findet der Unterricht im Kindergarten nur an einem, ansonsten an zwei Nachmittagen statt.
Die 1. / 2. Klasse hat an zwei Nachmittagen Unterricht.
Die 3. – 6. Klasse hat an drei Nachmittagen Unterricht.Unterrichtsausfälle versuchen wir grundsätzlich zu vermeiden. Sind diese vorhersehbar, halten wir uns an den Grundsatz der frühzeitigen Information. Bei kurzfristig eintretenden Absenzen einer Lehrperson (Krankheit / Unfall) gilt im Allgemeinen folgende Regelung:
1. Tag: interne Regelung oder Unterrichtsausfall
2. Tag Kindergarten: Nach Möglichkeit Stellvertretung
2. Tag Primarschule: Unterricht teilweise (z.B. Beaufsichtigung durch andere Lehrperson, ev. Stellvertreter-Einsatz)
Ab dem 3. Tag: Unterricht möglichst nach Stundenplan mit Stellvertreter-EinsatzVon den Eltern wird in diesem Fall einerseits Eigeninitiative erwartet (z.B. Kontaktaufnahme mit Eltern eines „Klassengspänlis“ oder Organisation anderer Betreuungsmöglichkeiten); andererseits gilt aber folgende Regelung:
Wenn Sie bei einem kurzfristig kommunizierten Unterrichtsausfall einen Betreuungsengpass feststellen, können Sie Ihr Kind nach einem vorgängigen Telefonat trotzdem zur Schule schicken. Da die Nachmittagsstunden nicht zu den Blockzeiten gehören, kann diese Lösung nur dann angeboten werden, wenn eine weitere Klasse Unterricht hat.
Hausordnung
Die Hausordnung gilt für den Kindergarten und die Primarschule Augst. Sie soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schulkindern, den Lehrpersonen, sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule den Umgang miteinander erleichtern.
Download: Hausordnung